8. Überwachung durch den der Kontrollstelle
8. Überwachung durch den der Kontrollstelle

Bericht des Kontrollorgans für das Geschäftsjahr 2025, gemäß Artikel 30, Absatz 7 des Gesetzesdekrets Nr. 117/2017
Die Sozialbilanz des Vereins DZE Südtirol KDS für das Geschäftsjahr 2025, der der Mitgliederversammlung am 10.03.2026 zur Genehmigung vorgelegt werden soll, wurde vom Vorstand nach den vorgegebenen Bearbeitungsschritten erstellt und in der Vorstandssitzung vom 09.02.2026 auf genehmigt und anschließend vom Kontrollorgan geprüft.
Der Sozialbericht für das Haushaltsjahr 2025 des Vereins DZE Südtirol KDS wurde gemäß Art. 61, Absatz 1, Buchstabe l) des Gesetzesdekrets 03.07.2017, Nr. 117 (Kodex des Dritten Sektors) erstellt, der für die Freiwilligenzentren “die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung des Sozialberichts” vorsieht, gemäß den “Leitlinien für die Erstellung des Sozialberichts der Einrichtungen des Dritten Sektors”, auf die im Dekret des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 04.07.07.2019, unter Berücksichtigung u.a. der “Leitlinien für die Erstellung des Sozialberichts für Einrichtungen des Dritten Sektors, die als Freiwilligenzentren akkreditiert sind” von CSVnet.
Er wurde nach den Abfassungsgrundsätzen i) Relevanz, ii) Vollständigkeit, iii) Transparenz, iv) Neutralität, v) Periodenabgrenzung, vi) Vergleichbarkeit, vii) Klarheit, viii) Wahrhaftigkeit und Überprüfbarkeit, ix) Zuverlässigkeit und x) Unabhängigkeit von Dritten erstellt, die in den mit dem oben genannten Ministerialerlass gemäß Art. 14, Absatz 1 des Gesetzesdekrets 03.07.2017, Nr. 117 verabschiedeten Leitlinien vorgesehen sind.
Er besteht aus folgenden Abschnitten: 1) Einleitung, 2) Methodik der Erstellung, 3) allgemeine Informationen über die Einrichtung, 4) Struktur, Leitung und Verwaltung, 5) Personen, die für die Einrichtung arbeiten, 6) Ziele, 7) Tätigkeiten, 8) wirtschaftlich-finanzielle Situation, 9) sonstige Informationen, 10) Überwachung durch die Kontrollstelle.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 30, Absatz 7 des Gesetzesdekrets Nr. 117/2017 “nimmt die Kontrollstelle auch Aufgaben der Überwachung der Einhaltung der bürgerlichen, solidarischen und sozial nützlichen Zwecke wahr, unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmungen der Artikel 5, 6, 7 und 8, und bescheinigt, dass der Sozialbericht gemäß den in Artikel 14 genannten Leitlinien erstellt wurde.
Im Sozialbericht werden die Ergebnisse der von der Prüfstelle durchgeführten Kontrolle anerkannt. In diesem Zusammenhang wurde die Kontrolltätigkeit des Kontrollorgans des Vereins DZE Südtirol im Haushaltsjahr 2025 hauptsächlich durch folgende Maßnahmen durchgeführt:
Auf der Grundlage der von der Kontrollstelle durchgeführten Überwachungstätigkeiten wird hiermit erklärt, dass der Verein DZE Südtirol KDS auf gemeinnütziger Basis bürgerliche, solidarische und sozial nützliche Zwecke verfolgt, indem er technische, Ausbildungs- und Informationsunterstützungstätigkeiten durchführt, um die Präsenz und die Rolle der Freiwilligen in den Einrichtungen des Dritten Sektors zu fördern und zu stärken.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die im Jahr 2025 in Umsetzung der Jahresplanung durchgeführten Aktivitäten den in Artikel 5, Buchstaben m), d), h), i), des Gesetzesdekrets Nr. 117/2017 vorgesehenen Aktivitäten von allgemeinem Interesse zuzuordnen sind. Es wird außerdem festgestellt, dass die sonstigen Einnahmen gemäß Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 117/2017 im Jahresabschluss korrekt ausgewiesen und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurden. Diese Einnahmen sind im Hinblick auf die Tätigkeit von allgemeinem Interesse instrumentell und zweitrangig, da sie 30 % der Gesamteinnahmen nicht überschreiten.
In Bezug auf die im Geschäftsjahr 2025 vom Verein DZE Südtirol zur Verfolgung seiner satzungsgemäßen Zwecke ausgeübten Tätigkeiten ist anzumerken, dass diese auf gemeinnütziger Basis durch die Zuweisung seines Vermögens, einschließlich aller seiner Bestandteile (Einnahmen, Erträge, Einnahmen jeglicher Art) für die Verfolgung der satzungsgemäßen Tätigkeiten durchgeführt wurden, wobei das Verbot der Ausschüttung von Gewinnen, Betriebsüberschüssen, Mitteln und Rücklagen, auch indirekt, an Gründer, Gesellschafter, Arbeiter und Mitarbeiter, Direktoren und andere Mitglieder von Gesellschaftsorganen beachtet wurde.
Nach Abschluss der durchgeführten Kontrolltätigkeiten wird hiermit bescheinigt, dass der Sozialbericht für das Geschäftsjahr 2025 des Vereins DZE Südtirol KDS in Übereinstimmung mit den Leitlinien gemäß Art. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 117 vom 3. Juli 2017, angenommen durch das Dekret des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 4. Juli 2019 “Annahme der Leitlinien für die Erstellung des Sozialberichts von Einrichtungen des Dritten Sektors”, erstellt wurde.
Bozen, 21.02.2026
Die Sozialbilanz des Vereins DZE Südtirol KDS für das Geschäftsjahr 2025, der der Mitgliederversammlung am 10.03.2026 zur Genehmigung vorgelegt werden soll, wurde vom Vorstand nach den vorgegebenen Bearbeitungsschritten erstellt und in der Vorstandssitzung vom 09.02.2026 auf genehmigt und anschließend vom Kontrollorgan geprüft.
Der Sozialbericht für das Haushaltsjahr 2025 des Vereins DZE Südtirol KDS wurde gemäß Art. 61, Absatz 1, Buchstabe l) des Gesetzesdekrets 03.07.2017, Nr. 117 (Kodex des Dritten Sektors) erstellt, der für die Freiwilligenzentren “die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung des Sozialberichts” vorsieht, gemäß den “Leitlinien für die Erstellung des Sozialberichts der Einrichtungen des Dritten Sektors”, auf die im Dekret des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 04.07.07.2019, unter Berücksichtigung u.a. der “Leitlinien für die Erstellung des Sozialberichts für Einrichtungen des Dritten Sektors, die als Freiwilligenzentren akkreditiert sind” von CSVnet.
Er wurde nach den Abfassungsgrundsätzen i) Relevanz, ii) Vollständigkeit, iii) Transparenz, iv) Neutralität, v) Periodenabgrenzung, vi) Vergleichbarkeit, vii) Klarheit, viii) Wahrhaftigkeit und Überprüfbarkeit, ix) Zuverlässigkeit und x) Unabhängigkeit von Dritten erstellt, die in den mit dem oben genannten Ministerialerlass gemäß Art. 14, Absatz 1 des Gesetzesdekrets 03.07.2017, Nr. 117 verabschiedeten Leitlinien vorgesehen sind.
Er besteht aus folgenden Abschnitten: 1) Einleitung, 2) Methodik der Erstellung, 3) allgemeine Informationen über die Einrichtung, 4) Struktur, Leitung und Verwaltung, 5) Personen, die für die Einrichtung arbeiten, 6) Ziele, 7) Tätigkeiten, 8) wirtschaftlich-finanzielle Situation, 9) sonstige Informationen, 10) Überwachung durch die Kontrollstelle.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 30, Absatz 7 des Gesetzesdekrets Nr. 117/2017 “nimmt die Kontrollstelle auch Aufgaben der Überwachung der Einhaltung der bürgerlichen, solidarischen und sozial nützlichen Zwecke wahr, unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmungen der Artikel 5, 6, 7 und 8, und bescheinigt, dass der Sozialbericht gemäß den in Artikel 14 genannten Leitlinien erstellt wurde.
Im Sozialbericht werden die Ergebnisse der von der Prüfstelle durchgeführten Kontrolle anerkannt. In diesem Zusammenhang wurde die Kontrolltätigkeit des Kontrollorgans des Vereins DZE Südtirol im Haushaltsjahr 2025 hauptsächlich durch folgende Maßnahmen durchgeführt:
Teilnahme an allen Sitzungen der Mitgliederversammlung und an allen Sitzungen des Vorstandes;
häufige und regelmäßige Treffen mit dem Direktor;
Treffen mit Mitarbeitern und externen Beratern;
Teilnahme an bestimmten Aktivitäten zur Durchführung des Jahresprogramms;
Beschaffung von Informationen und Elementen auf Stichprobenbasisüber die durchgeführten Aktivitäten;
stichprobenartige Erfassung von Informationen und Elementen über die Beteiligung der Akteure;
ständige Kontrolle der Einhaltung von Gesetz und Satzung sowie der Übereinstimmung der Handlungen und Beschlüsse der Gesellschaftsorgane mit dem Gesetz und den Bestimmungen der Gesellschaftssatzung;
ständige Kontrolle der Einhaltung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung;
die regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und der Funktionsfähigkeit der Organisations-, Verwaltungs- und Rechnungsführungsstruktur;
regelmäßige Prüfungen der Rechnungsführung.
Auf der Grundlage der von der Kontrollstelle durchgeführten Überwachungstätigkeiten wird hiermit erklärt, dass der Verein DZE Südtirol KDS auf gemeinnütziger Basis bürgerliche, solidarische und sozial nützliche Zwecke verfolgt, indem er technische, Ausbildungs- und Informationsunterstützungstätigkeiten durchführt, um die Präsenz und die Rolle der Freiwilligen in den Einrichtungen des Dritten Sektors zu fördern und zu stärken.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass die im Jahr 2025 in Umsetzung der Jahresplanung durchgeführten Aktivitäten den in Artikel 5, Buchstaben m), d), h), i), des Gesetzesdekrets Nr. 117/2017 vorgesehenen Aktivitäten von allgemeinem Interesse zuzuordnen sind. Es wird außerdem festgestellt, dass die sonstigen Einnahmen gemäß Artikel 6 des Gesetzesdekrets Nr. 117/2017 im Jahresabschluss korrekt ausgewiesen und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wurden. Diese Einnahmen sind im Hinblick auf die Tätigkeit von allgemeinem Interesse instrumentell und zweitrangig, da sie 30 % der Gesamteinnahmen nicht überschreiten.
In Bezug auf die im Geschäftsjahr 2025 vom Verein DZE Südtirol zur Verfolgung seiner satzungsgemäßen Zwecke ausgeübten Tätigkeiten ist anzumerken, dass diese auf gemeinnütziger Basis durch die Zuweisung seines Vermögens, einschließlich aller seiner Bestandteile (Einnahmen, Erträge, Einnahmen jeglicher Art) für die Verfolgung der satzungsgemäßen Tätigkeiten durchgeführt wurden, wobei das Verbot der Ausschüttung von Gewinnen, Betriebsüberschüssen, Mitteln und Rücklagen, auch indirekt, an Gründer, Gesellschafter, Arbeiter und Mitarbeiter, Direktoren und andere Mitglieder von Gesellschaftsorganen beachtet wurde.
Nach Abschluss der durchgeführten Kontrolltätigkeiten wird hiermit bescheinigt, dass der Sozialbericht für das Geschäftsjahr 2025 des Vereins DZE Südtirol KDS in Übereinstimmung mit den Leitlinien gemäß Art. 14 des Gesetzesdekrets Nr. 117 vom 3. Juli 2017, angenommen durch das Dekret des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 4. Juli 2019 “Annahme der Leitlinien für die Erstellung des Sozialberichts von Einrichtungen des Dritten Sektors”, erstellt wurde.
Bozen, 21.02.2026
